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Montag, 2. April 2018

Digital ODER analog

Von eine Sparkasse wurde ich aufgefordert, im Hinblick auf die neue Datenschutz- Grundverordnung ein paar Kästchen anzukreuzen und zu unterschreiben. Zwei Kuriositäten bot dieser Schriftverkehr: 

  • Die Unterschrift sollte ich mit Datum und UHRZEIT versehen. Ich bin mir unsicher, ob ich sekundengenau erfassten sollte und ob Beginn oder Ende des Vorgangs zählen.  
  • Darüber hinaus passte das Schriftstück in seiner vorgegebenen Faltung nicht in den Rücksendeumschlag.
Wurden da Digitalexperten angestellt und dafür die Analogexperten rausgeworfen?