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Montag, 10. Dezember 2007

Kann man eine Höchstgrenze für Dummheit gesetzlich festlegen?

Diese Frage stellt sich für mich ganz akut. Es wird ja tatsächlich diskutiert, die Gehälter und Abfindungen deutscher Manager zu begrenzen. Losgelöst von moralischen oder sonstigen Ansprüchen stellen sich folgende Fragen:
  • Mit welchem Recht und wo soll das festgelegt werden? Im Grundgesetz? In flächendeckenden Tarifverträgen für Spitzenkräfte? Verhandelt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern? Dürfen „normale“ Angestellte dann für niedrigere Gehälter ihrer Chefs streiken?
  • Gelten die Grenzen auch für die Altersbezüge der Politiker?
  • Wollen wir die besagten Manager ins Ausland treiben, wo man gut und gerne ein Vielfaches der hier üblichen Gehälter bekommen kann? Und dafür muss man nicht einmal über den großen Teich.
  • Ist Frau Merkel nach nur zwei Jahren Regierung schon so abgehoben, wie es ihren Vorgängern erst nach mind. einer Legislaturperiode gelungen ist?
  • Könnte die von der SPD zu diesem Thema eingesetzt Arbeitsgruppe die Zeit nicht sinnvoller nutzen? Straße kehren oder so?
  • Dürfen sich Politiker und andere Staatsdiener überhaupt ein Urteil zu leistungsbezogenen Entlohnungen erlauben? Ist der katholische Pfarrer die erste Anlaufstelle bei Eheproblemen?
  • Warum kann ich als Rheinland-Pfälzer nur verlieren: Entweder die SPD gewinnt bei den nächsten Bundestagswahlen und Beck nimmt eine entsprechende Funktion auf Bundesebene an oder er verliert und bleibt uns hier erhalten. Na prima.